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AGB's
Deine Holzgarage e.U.
Stand März 2021

1. Geltungsbereich

  1.  
  2. Deine Holzgarage e.U. (im Folgenden „Deine Holzgarage“), Eisenstraße 45 a, Tür 2, 4460 Losenstein betreibt ein System, mit dem Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden „Vertragspartner“) individuell Holzgaragen konfigurieren und in weiterer Folge bestellen können. Deine Holzgarage bietet im Wesentlichen einen Online Konfigurator und die Herstellung der konfigurierten Holzgaragen an.
  3. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Kaufverträge zwischen Deine Holzgarage und einem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
  4. Die AGB können jederzeit auch unter www.deineholzgarage.at abgerufen bzw. gespeichert werden. Frühere Versionen stellt Deine Holzgarage bei Anfrage an office(at)deineholzgarage.at zur Verfügung. Die AGB sind im Anfragevorgang vor Abschluss des Rechtsgeschäfts gesondert zu akzeptieren.
  5. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners – sowie mündliche Nebenabreden werden gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Deine Holzgarage schriftlich bestätigt wurde.
  6.  

2. Vertragsabschluss

  1.  
  2. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Deine Holzgarage zustande.
  3. Die Präsentation der Holzgaragen auf der Webseite, in Katalogen, Prospekten oder dergleichen stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von Deine Holzgarage dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Vertragspartner, Holzgaragen zu bestellen.
  4. Mit der Anfrage einer konfigurierten Holzgarage gibt der Vertragspartner eine für ihn unverbindliche Aufforderung ab, dass Deine Holzgarage ein bindendes Vertragsangebot unterbreiten soll.
  5. Eine unverbindliche Anfrage gibt der Vertragspartner ab, indem er die auf der Webseite unter Verwendung des Konfigurators vorgesehene Anfrageprozedur erfolgreich durchläuft.

    Die Anfrage erfolgt in folgenden technischen Schritten:
    1. Klicken Sie auf der Startseite auf „Konfigurator starten“
    2. Schritt 1: Auswählen des gewünschten Garagentyp
    3. Schritt 2: Auswählen der gewünschten Farbe des Garagentors
    4. Schritt 3: Auswählen der gewünschten Fassade inkl. Ausführung und Behandlung des Holzes
    5. Schritt 4: Auswählen des gewünschten Daches
    6. Schritt 5: Auswählen der gewünschten Tür hinsichtlich Öffnung, Größe, Wand, Platzierung und Farbe
    7. Schritt 6: Auswählen des gewünschten Fensters hinsichtlich Öffnung, Größe, Wand, Platzierung und Farbe
    8. Schritt 7: Eingabe der persönlichen Daten
    9. Unverbindliche Absendung der Anfrage durch Anklicken des Buttons „Anfrage absenden“
  6. Deine Holzgarage bestätigt den Eingang der Anfrage unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Eingangsbestätigung“).
  7. Nach dem Eingang der Anfrage sendet Deine Holzgarage ein bindendes Vertragsangebot und ihre AGB per E-Mail zu.
  8. Der Vertrag kommt mit Übermittlung einer Annahmeerklärung des Vertragspartners per E-Mail zustande.
  9. Deine Holzgarage ist an ihr unterbreitetes Vertragsangebot für die Dauer von 8 Tagen gebunden. Eine danach erfolgte Annahmeerklärung stellt ein erneut bindendes Vertragsangebot seitens des Vertragspartners dar. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware zustande.
  10.  

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die von Deine Holzgarage angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben.
  2. Die Versandkosten trägt der Vertragspartner, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.
  3. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort abzugsfrei fällig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den in der Rechnung ausgewiesenen Rechnungsbetrag spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen, außer in der Rechnung befindet sich ein davon abweichendes Zahlungsziel. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
  4. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde schriftlich abweichendes vereinbart.

4. Vertragsabwicklung bzw. -erfüllung

  1. Die Vertragserfüllung durch Deine Holzgarage erfolgt durch Lieferung und Montage der bestellten Ware auf dem Versandweg (Kostentragung siehe 3.2.) oder durch Bereitstellung und Abholung der Ware durch den Vertragspartner am Sitz von Deine Holzgarage e.U., Eisenstraße 45a, Tür 2, 4460 Losenstein.
  2. Die Lieferung kann erst erfolgen, sobald insbesondere sämtliche behördlichen Bewilligungen und sämtliche bauseits zu erbringenden Leistungen erbracht worden sind.
  3. Die Montage kann erfolgen, wenn die dafür erforderlichen öffentlich-rechtlichen und allfälligen nachbarrechtlichen Genehmigungen vorliegen. Diese sind vom Vertragspartner auf seine Kosten zu beschaffen. Ferner ist es Sache des Vertragspartners, auf seine Kosten die behördlichen Genehmigungen für evtl. Straßen- und Gehsteigsperren zu besorgen.
  4. Bauseits sind folgende Vorleistungen vom Vertragspartner zu erbringen:
    1. a) Schaffung einer Zufahrt für schweren Lkw, Montagefahrzeug und Kräne (bis 55 t bzw. 12 t je Fahrzeugachse), sodass die Fahrzeuge bei jeder Witterung ohne Gefahr an den Entladeort (Fundamente oder Lagerplatz) gelangen können.
    2. b) Befestigung der Zufahrt, beginnend an der öffentlichen, keiner Beschränkung bezüglich Gewicht, Höhe oder Breite unterworfenen Straße, bis zur Baustelle. Die Befestigung ist so durchzuführen, dass öffentliche Wegflächen – auch Gehsteige, Nachbargrundstücke und der Bauplatz selbst – bei Anfahrt, Montage und Abfahrt nicht beschädigt werden können. Beschädigung durch oder an Bäumen sind innerhalb des Grundstückes im Verantwortungsbereich des Vertragspartners, soweit dies durch entsprechende Sorgfalt von Deine Holzgarage nicht zu vermeiden ist. Entsteht trotzdem ein Schaden, so trägt diesen der Vertragspartner. Es stellt Deine Holzgarage von allen Ansprüchen, die im Zusammenhang damit gegen ihn geltend gemacht werden können, frei.
    3. c) Beseitigung oder Sicherung von Erd- oder Freileitungen sowie sonstige Hindernisse in Fahr- und Schwenkbereich des Fahrzeuges und des Kranes.
    4. d) Soweit vereinbart, Erdaushub, maßgenaue Fundamente, nach den mit dem Vertragsabschluss übergebenen Planunterlagen.
    5. e) Die Markierung der Grundstücksgrenzen und die Festlegung, wo innerhalb des Grundstückes, unter Berücksichtigung der Baugenehmigung, die Holzgarage zu versetzen ist, ist Sache des Vertragspartners. Deine Holzgarage trifft insoweit keine eigene Nachprüfpflicht.
  5. Kommt der Vertragspartner den in 4. 3. und 4.4. genannten Verpflichtungen nicht nach, so gehen die dadurch verursachten Verzögerungen und/oder Kosten zu seinen Lasten. Für eine unverzügliche Beseitigung von Verschmutzungen der Straße, die durch Lkw, Montagefahrzeuge und Kräne bei dem Verlassen der Grundstücke, der Zufahrt, der Versetzstelle oder des Lagerplatzes entstehen, hat der Vertragspartner Sorge zu tragen. Er stellt Deine Holzgarage von allen Ansprüchen, die aus einer Nichterfüllung dieser Verpflichtung gegen ihn geltend gemacht werden können, frei.
  6. Vereinbarte Lieferfristen und Zeitpunkte werden nach Möglichkeit eingehalten und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung/Lieferung, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.
  7. Die Frist für die Bereitstellung/Lieferung beginnt am Tag nach dem Vertragsschluss zu laufen.
  8. Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie zum Beispiel höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen etc. verlängern.
  9. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest zweiwöchigen, Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen und bezieht sich nur auf den Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
  10. Die Gefahr bei Versendung der Ware an den unternehmerischen Vertragspartner geht im Zeitpunkt der Übergabe an eine mit der Übersendung betrauten Person über.
  11. Ist der Vertragspartner Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
  12. Ist die Ware bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertragspartner darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich dokumentiert wird. Der Vertragspartner hat Deine Holzgarage jede Beschädigung eines Produkts binnen 5 Tagen schriftlich (per Post oder E-Mail) mitzuteilen.
  13. Transportschäden hat der Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  14. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Deine Holzgarage zur Verfügung gestellten Waren abzunehmen. Insbesondere ist er verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart wurde, Teillieferungen anzunehmen.

5. Eigentumsvorbehalt

Deine Holzgarage behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

6. Ausschluss des Widerrufsrechts

Verbrauchern steht kein Widerrufsrecht zu, da die zur Verfügung gestellten Waren von Deine Holzgarage ausschließlich nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

7. Sonstige Rücktrittsrechte und Storno

  1. Deine Holzgarage hat das Recht, nach Vertragsabschluss gegen Bezahlung eines Reugeldes von fünf Prozent des Preises exklusive USt ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Im Falle des Stornos durch den Vertragspartner vor Auslieferung und Montage der Ware ist Deine Holzgarage berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder 15% des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen (Reugeld). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich Deine Holzgarage ausdrücklich vor.
  3. Zu einer Rücknahme bereits ausgelieferter Ware ist Deine Holzgarage nicht verpflichtet.

8. Konventionalstrafe

Erfüllt der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Deine Holzgarage nicht oder gerät er damit in Verzug, ist Deine Holzgarage berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist Deine Holzgarage berechtigt, stattdessen den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

9. Gewährleistung

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, insbesondere beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren ein Jahr und bei unbeweglichen Sachen drei Jahre.Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate und bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten.
  3. Dem Vertragspartner zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung, insbesondere herstellungsbedingte Abweichungen an Maßen, Inhalten, Gewichten, Farbtönen, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur die sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen bewegen, gelten vom Vertragspartner als genehmigt.
  4. Holz kann sich verfärben, wenn es mit Metall in Berührung kommt. Bei allfälligen Metallarbeiten in der Nähe einer Holzkonstruktion können die Splitter, die bei der Bearbeitung von Metall anfallen, eine Verfärbung des Holzes hervorrufen. Bei bewittertem Holz kann es außerdem zu einem Auswaschen von Holzinhaltsstoffen kommen. Vor allem bei Anwendung im Außenbereich führt diese Eigenschaft meist zu einer Verfärbung der nahegelegenen Konstruktionselemente. Außerdem führt die Bewitterung von Holz zu einer Vergrauung. Diese Verfärbungen sind natürliche Erscheinungen und stellen keine Mängel dar. Auch wenn andere Bauteile durch die von der Deine Holzgarage verbauten Holzbauteile verfärbt werden, stellt dies keinen Mangel.
  5. Im Außenbereich verbautes Holz unterliegt natürlichen Feuchtigkeitsänderungen. Dadurch kann es zu Verformungen und Risse im Holzes kommen. Diese Verformungen, auch Ausdehnung und Schrumpfung sowie Risse im Holz sind natürliche Erscheinungen und stellen keinen Mangel dar.
  6. In jedem Fall verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen bzw. Reparaturen oder Reparaturversuche vornehmen.
  7. Bei Verbesserung oder Austausch kann Deine Holzgarage verlangen, dass der Vertragspartner die mangelhafte Ware auf seine Gefahr übersendet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so gilt dies nur insoweit, als eine Rücksendung tunlich ist. In diesem Fall trägt Deine Holzgarage die Gefahr der Übersendung.
  8. Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Vertragspartner zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
  9. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw. bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen (§§ 377 und 378 UGB). Festgestellte Mängel müssen Deine Holzgarage umgehend, spätestens aber binnen 8 Tagen ab Übergabe, schriftlich angezeigt werden, andernfalls Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen werden können. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist der Vertragspartner verpflichtet, ebenfalls umgehend, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Kenntnis bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordentlicher Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen müssen, schriftlich anzuzeigen, ansonsten er die zuvor genannten Ansprüche verliert.
  10. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so sind die gesetzliche Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe nach § 924 ABGB sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB ausgeschlossen.

10. Schadenersatz

  1. Sofern Deine Holzgarage für einen Schaden einzustehen hat, wird nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit gehaftet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, haftet Deine Holzgarage auch für schlicht grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschaden und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
  2. Das Vorliegen der groben Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
  3. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschussware wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen.
  4. Die Holzgarage haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
  5. Die Haftung von Deine Holzgarage ist der Höhe nach mit dem konkreten Vertragsentgelt beschränkt.Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen nicht anderes vorsehen.
  6. Deine Holzgarage übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.
  7. Ein dem Vertragspartner zustehender Regressanspruch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.
  8. Deine Holzgarage übernimmt keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in ihren Einflussbereich stehen (z.B. höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen).
  9. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so kann er Schadenersatzansprüche nach dem Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme des Schadens nicht mehr geltend machen.
  10. Der Vertragspartner ist auch im Falle leichter Deine Holzgarage zum Schadenersatz verpflichtet und hat auch mittelbare Schäden zu ersetzen, die aus der Verletzung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen und Normen sowie anzuwendender Vertragsbestimmungen resultieren.

11. Angaben durch den Vertragspartner

  1. Der Vertragspartner haftet für die Richtigkeit der selbst konfigurierten Waren, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist. Erweist sich eine Anweisung des Vertragspartners als unrichtig, so hat Deine Holzgarage den Vertragspartner davon zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Vertragspartner. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Vertragspartner die Verzugsfolgen.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Forderungsabtretung

  1. Das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von Deine Holzgarage ist ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, steht ihm aber das Recht zu, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben und zwar im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von Deine Holzgarage anerkannt worden sind.
  2. Dem Vertragspartner kommt ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
  3. Forderungen gegen Deine Holzgarage dürfen ohne ihre Zustimmung nicht abgetreten werden.

13. Verkürzung über die Hälfte

Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Verbraucher.

14. Vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von Deine Holzgarage e.U., Eisenstraße 45a, Tür 2, 4460 Losenstein.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und Deine Holzgarage bzw. mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Deine Holzgarage e.U., Eisenstraße 45a, Tür 2, 4460 Losenstein.
  3. Ausgenommen davon sind die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.

15. Rechtswahl

  1. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar.
  2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.

16. Schriftform

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

17. Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

18. Adressänderung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

19. Datenschutz

Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb. die DSGVO, werden eingehalten. Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie auf der Website von Deine Holzgarage unter: https://deineholzgarage.at/datenschutz

20. Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von Deine Holzgarage; der Vertragspartner erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

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